Kindeswohl

UM WAS ES GEHT

Als Leiter und Mitarbeiter ist es unsere Verantwortung und Pflicht den Jugendlichen ein sicheres Umfeld zu gewährleisten.
Als Arbeitsbereich der FCGÖ sind wir den Richtlinien § 8 Kinder- und Jugendschutz sorgezutragen.

WAS SIND DEINE KONKRETEN SCHRITTE

  1. Schau dir das kurze Schulungsvideo an
  2. Lese dir die Kindeswohl Broschüre und den Verhaltenskodex durch
  3. Besorge dir rechtzeitig beim Gemeindeamt deinen Strafregisterauszug für Kinder- und Jugendfürsorge
  4. Erledigt!? Dann mach ein Foto von deinem Strafregisterauszug, nimm das unterschriebene Dokument (https://www.shakeyouth.at/Kindeswohl-Bestaetigung.pdf) zum Event mit und zeige uns beides beim CheckIn

 

Falls du schon ein unterschriebenes Bestätigungsformular deiner Gemeinde/Mittendrin besitzt,
kannst du uns natürlich auch einfach ein Foto davon zeigen!

 

WICHTIG

Die Dokumente müssen NICHT jedes mal erneuert werden, wenn sie schon vorgelegt worden sind.
Solltest du noch Anliegen, Fragen oder Hilfe benötigen, bitte melde dich bei uns oder wirf einen Blick auf die FAQs am Ende der Seite.

Danke für deine Mithilfe, dein ShakeYouth Team!

INFORMATIONSMATERIAL

Sicherheitsfolder: Link zum Download
Verhaltenskodex: Link zum Download

ERKLÄRUNGSVIDEO ZUM THEMA KINDESWOHL

FAQ – häufig gestellte Fragen

Müssen alle Kinder-und Jugendmitarbeiter die Strafregisterbescheinigung bringen?
 
Ja. Es ist eine Entscheidung der Jahreskonferenz der FCGÖs, dass alle Mitarbeiter, die mit Minderjährigen in einer Gemeinde arbeiten, die Strafregisterbescheinigung der Kinder-und Jugendfürsorgevorweisen.
 
Welche Strafregisterbescheinigung muss beantragt werden?
 
Die Strafregisterbescheinigung der Kinder –und Jugendfürsorge, denn nur diese zeigt an, ob es Vergehen oder einen Verdacht einer strafbaren Handlung gibt.
 
 
 
Müssen auch Helfer die Strafregisterbescheinigung vorlegen?
 
Ja, alle die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
 
 
 
Müssen minderjährige Mitarbeiter die Strafregisterbescheinigung vorlegen?
 
Minderjährige Mitarbeiter können auch einen Strafregisterauszug beantragen. Ab 14 ist man Strafmündig.
 
 
 
 
Wo bekomme ich die Strafregisterbescheinigung?
 
Am jeweiligen Gemeindeamt oder auf der Landespolizeidirektion.
 
 
 
 
Was kostet die Strafbescheinigung?
 
Es kommt auf das jeweilige Amt an. 16,40 € im Regelfall. Manche Ämter geben den Bescheid für 2,10 € für eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Dazu muss die Heimatgemeinde ein Bestätigungsformular ausfüllen, die unter diesem Link zu finden ist: PDF für den Antrag auf Ausstellung des Strafregisterauszugs für Kinder- und Jugendfürsorge
 
Erfahrungswerte zeigen, dass nicht alle Ämter das Bestätigungsformular akzeptieren und dann ist der volle Betrag von 16,40€ zu entrichten.
 
 
 
 
 
Was ist in dieser Strafbescheinigung ersichtlich?
 
Im Strafregister scheint nur auf, dass es bei der angegebenen Person keine Verurteilungen wegen einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gibt.Alle anderen Straftaten,wie zum Beispiel Diebstahl oder Verkehrssünden o.ä.,scheinen nicht auf.
 
 
 
 
Muss die Gemeinde alle vorgelegten Strafbescheinigungen aufbewahren?
 
Aus Datenschutzgründen werden die Strafregisterbescheinigungen keinesfalls aufbewahrt, gespeichert oder sonst abgelegt. Stattdessen sollte nur vermerkt werden, wann die Strafregisterbescheinigung vorgelegt wurde und ob diese Einträge enthält, die der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Weg stehen.
 
 
 
 
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen über die Sicherheitsbroschüre habe?
Falls du Fragen hast, kannst du dich gerne jederzeit per E-Mail an uns wenden: patrick.rager@fcgoe.at
 
 
 
 
Sollte sich ein Mitarbeiter weigern die Strafregisterbescheinigung vorzulegen, was dann?
 
Ein Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter führen und erklären, dass es ein Schutz sowohl für die Kinder, auch als für den Mitarbeiter selbst, als auch für die Gemeinde ist. Jede Gemeinde sollte sich so gut wie möglich vor möglichen Missbrauchsfällen absichern.
 
 
 
 
Warum gibt es überhaupt diese Sicherheitsbroschüre und warum müssen wir sie auf der Ebene der Lokalgemeinden anwenden?
 
Es ist höchste Zeit, dass wir nationale Sicherheitsrichtlinien für unsere Kinder- und Jugendmitarbeiter haben, um unseren Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz zu bieten, um gesund im Umfeld der Gemeinde aufwachsen zu können. Gleichzeitig wollen wir die Thematik des Kindeswohls auf allen Ebenen (geistlich, sozial, physisch und seelisch) den Mitarbeitern sichtbar machen und auf möglichen Gefahren hinweisen. Allen Mitarbeitern soll bewusst sein, wie wichtig die Sicherheit der Kinder ist.
 
 
Welche Schritte muss die Gemeinde jetzt konkret tun, um die Sicherheitsrichtlinien zu erfüllen?
 
1) Die Gemeinde bestellt von Mittedrin die Sicherheitsbroschüren (pro Stück/2€)
2) Die leitenden Kinder und Jugendmitarbeiter erarbeiten die Richtlinien gemeinsam mit allen Mitarbeitern. Danach unterschreibt jeder Mitarbeiter den Verhaltenskodex und legt die Kinder-und Jugend Strafregisterbescheinigung vor.
3) Jeder Mitarbeiter bekommt eine Bestätigung von der Gemeinde (die in der Broschüre beinhaltet ist), die man aufbewahrt. Diese muss man dann bei jeglichen Kinder-und Jugendveranstaltungen, die im Rahmen der FCGÖs stattfinden, vorweisen können (z.B. Camps)